Vermächtnis / Erbe

Die Frage „Was passiert nach meinem Ableben?“ wird leider häufig verdrängt. Dabei ist es wünschenswert, sich mit der Nachhaltigkeit des eigenen Lebenswerks zu beschäftigen, insbesondere, wenn keine leiblichen Erben existieren. Gerade in diesem Falle zeugt es von großer Voraussicht und viel Herz, das eigene Vermächtnis einer operativ tätigen Stiftung wie Kindness for Kids zugutekommen zu lassen.

Als gemeinnützige Organisation ist Kindness for Kids gänzlich von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Erbe/Vermächtnis wird in voller Höhe für den guten Zweck verwendet werden und lebt in unserer Arbeit weiter.

Wenn Sie entsprechende Unterlagen wünschen oder mehr über dieses Thema erfahren möchten, gegebenenfalls verbunden mit einer juristischen Beratung, können Sie sich jederzeit gerne mit Rechtsanwältin Frau Dr. Anja Frankenberger in Verbindung setzen.

Rechtsanwältin Frau Dr. Anja Frankenberger
Stiftungsvorstand rechtliche Angelegenheiten
08151 - 99 77 770 
af@kindness-for-kids.de